Shootingbedingungen von trash-pixel.de Fotodesign


I Allgemeines

1. Die nachfolgenden Shootingbedingungen gelten für alle von trash-pixel.de durchgeführten Fotoshootings, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit Annahme der Freigabeerklärung.

3. Wenn der Kunde den Shootingbedingungen widersprechen möchte, ist dieses schriftlich binnen fünf Werktagen zu erklären. Abweichenden Bedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass trash-pixel.de diese schriftlich anerkennt.

4. Die Shootingbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Fotoshootings, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II Model-Release - Freigabeerklärung

1. Das Model-Release und die Freigabeerklärung gilt als Zustande gekommen, wenn das Modell diesen auf elektronischen oder postalischen Wege erhalten hat, oder es sich willentlich und sinngemäß aus dem vorherigen Schrift- und/oder Telefonverkehr ergibt und diesem nicht auf schriftlich-postalischen oder telefonischen Wege innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt widersprochen hat. Ein Termin gilt erst dann als verbindlich vereinbart, wenn dieser von trash-pixel.de bestätigt wurde. Eine Terminbestätigung erfolgt erst, nach vorheriger Rücksendung des unterschriebenen Model-Release und Freigabeerklärung.

2. Das Model-Release und Freigabeerklärung ist innerhalb 1 Woche unterzeichnet zurückzusenden. Die Ausführung, gleich auf welche Weise diese vereinbart wurde ist für beide Vertragsparteien bindend. Ist der vereinbarte und bestätigte Termin seitens des Modells nicht einzuhalten, so ist eine Absage (ggf. auch durch Dritte) spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin ausschließlich telefonisch oder schriftlich auf postalischem Wege mitzuteilen. Eine SMS, PN oder Email ist dazu ausdrücklich nicht ausreichend. Unterlässt das Modell eine Absage - auch verspätet, so werden die bis dahin ggf. entstandenen Kosten (Bearbeitungsaufwand, Studiomiete, Visa und Hairstylist ect) in Form einer Aufwandspauschale in Höhe von derzeit 45,00€ oder sollten diese höher ausfallen, werden die tatsächlich nachweisbaren Kosten in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Fälle von höherer Gewalt (Unfall, schwere Krankheit ect.) die glaubhaft zu belegen sind.

3. Ist trash-pixel.de nicht in der Lage eine vereinbarte Ausführung anzunehmen, ohne dies spätestens 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder schriftlich angekündigt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt die ggf. tatsächlich nachweisbaren Kosten in Rechnung zu stellen.

4. Das Model-Release begründet kein Arbeitsverhältnis, das Modell ist insbesondere wenn es ein Honorar in Währung erhält, selbst verantwortlich für die sich daraus ergebenden Pflichten.

III Veröffentlichung

1. Das Modell hat keinen Anspruch darauf, dass angefertigte Aufnahmen vom Fotografen auch tatsächlich veröffentlicht werden, es sei den die Umstände ergeben sich aus der Auftragserteilung.

2. Der Fotograf wird durch Unterzeichnung des Model-Release und Freigabeerklärung berechtigt, die Aufnahmen auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards und auf Medien von trash-pixel.de in einer Galerie- Album oder ähnlichen zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Eigenwerbung bedeutet in diesem Fall, Werbung für die eigene Person oder für Dienstleistungen (Portfolio, Sedcard Homepage, Agentur ect) als Fotograf oder Modell der Person.

3. Möchte das Modell einer Veröffentlichung widersprechen (im Sinne von § 22 KUG), so ist dieses ausdrücklich nur schriftlich mitzuteilen. Ein Widerruf der Veröffentlichung, begründet für den Fotografen eine Nachhonorierung in Höhe von derzeit 70,00€ je ausgehändigter Aufnahme, auch wenn es sich um Aufnahmen handelt, die noch nicht veröffentlicht wurden.

4. Widerruft das Modell wirksam die Veröffentlichung, so erlöschen sämtliche Ihr eingeräumten Nutzungsrechte vollständig. Es ist dann dem Modell und Fotografen nicht mehr gestattet, die Aufnahmen gleich in welcher Form öffentlich zugänglich zu machen, dies gilt auch für passwortgeschützte Bereiche auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards auch wenn diese sich aus Mitgliedsbeträgen finanzieren und privaten Webseiten des Modells. Eine Nachhonorierung begründet keine weiteren Nutzungsrechte.

IV Nutzung

1. Mit der Aushändigung des Aufnahmematerials wird lediglich - bis auf Widerruf - das Nutzungsrecht übertragen für die einfache Nutzung des Bildmaterials, wie unter den Nutzungsbedingungen im Model-Release für das Modell beschrieben, zu dem vom Kunden angegebenen oder vertraglich vereinbarten Zweck, oder in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche das Modell angegeben hat oder welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

2. Ausschließliche medienbezogene oder Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Ist kein Honorar vereinbart (TFP) wird ein Betrag von 70,00€ je Bild zu Grunde gelegt.

3. Eine Nutzung wie unter III. Abs.2 beschrieben, stellt keine gewerbliche (= „kommerzielle“) Nutzung der Aufnahmen dar. Eine gewerbliche Nutzung liegt erst dann vor, wenn mit Aufnahmen des Modells ein Erlös bspw. durch Vergabe von Nutzungslizenzen oder direktem Verkauf erzielt wird.

4. Jede über Ziffer 1 - 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung durch das Modell ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [www.trash-pixel.de] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.

6. Das Modell ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, über die eingeräumten Nutzungsrechten hinaus, bedürfen der Zustimmung des Fotografen, sind honorarpflichtig und müssen schriftlich mitgeteilt werden. Ausgenommen sind Übertragungen, die der Eigenwerbung dienlich sind, wie bspw Anmeldung auf einer Online- Sedcard oder Online- Datenbank.

V Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Dritter Personen oder Objekte, sog. Beiwerke es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

VI Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden (TFP), bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Als Honorar zugelassen ist Währung (= PAY) in €uro oder die Aushändigung von Aufnahmen (= TFP). Alle Ansprüche für das Modell sind damit abgegolten, es sei denn, es wurde eine weitere Honorarvereinbarung schriftlich getroffen.

2. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

3. Nebenkosten wie Fahrkostenzuschuss, Studiokostenbeteiligung, Spesen ect. stellen keine Honorarzahlung dar und werden als solche separat ausgewiesen.

4. Liegen Gründe oder Situationen vor, die ein Abbruch des Shooting begründet, so ist Trash-Pixel.de berechtigt das vereinbarte Honorar zu kürzen oder vollständig zu streichen. Gründe können sein: offensichtlich ungeeignete Outfits, mangelnder Einsatzwille, störende Begleitpersonen und optische Einschränkungen die in der Verantwortung des Modells liegen wie extreme Bikinistreifen, extreme Hautunreinheiten und Hautreizungen.

VII Vertragsstrafen u. Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen) erfolgten Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, auch in veränderter Form ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mind. jedoch 250,00€ vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % - im Falle nicht vorhandener Honorarvereinbarung in Währung (TFP) – jedoch mind. 120,00€ je Bild und Vorfall des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% - im Falle nicht vorhandener Honorarvereinbarung in Währung (TFP) jedoch mind. 60,00€ - des Nutzungshonorars zu zahlen.

4. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen in das Ausland. Nebenabreden zum Model-Release und Freigabeerklärung oder zu diesen Shootingbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Shootingbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


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