www.trash-pixel.de Fotodesign  Portrait | Fashion | Dessous | Akt   
   
    
 

    Navigation
 
 

Shootingbedingungen von trash-pixel.de Fotodesign


I Allgemeines

1. Die nachfolgenden Shootingbedingungen gelten für alle von trash-pixel.de durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit Annahme der Freigabeerklärung.

3. Wenn der Kunde den Shootingbedingungen widersprechen möchte, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Bedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass trash-pixel.de diese schriftlich anerkennt.

4. Die Shootingbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

 

II Modell-Release-Vertrag

1. Die Shootingbedingungen sind Bestandteil des Modell – Release – Vertrages und der Freigabeerklärung.

2. Der Modell-Release-Vertrag gilt als Zustande gekommen, wenn der Kunde diesen auf elektronischen oder postalischen Wege erhalten hat, oder es sich willentlich und sinngemäß aus dem vorherigen Schrift- und/oder Telefonverkehr ergibt und diesem nicht auf schriftlichen oder telefonischen Wege innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt widersprochen hat. Ein Termin gilt erst dann als verbindlich, wenn dieser von trash-pixel.de bestätigt wurde. Eine Terminbestätigung erfolgt erst, nach vorheriger Rücksendung des Modell-Release.

3. Der Modell-Release-Vertrag ist innerhalb 1 Woche unterzeichnet zurückzusenden. Die Ausführung, gleich auf welche Weise diese vereinbart wurde ist bindend. Ist der vereinbarte Termin seitens des Modells nicht einzuhalten, so ist eine Absage (ggf. auch durch Dritte) spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin ausschließlich telefonisch oder schriftlich auf postalischem Wege mitzuteilen. Eine SMS, PN oder Email ist dazu ausdrücklich nicht ausreichend. Unterlässt der Kunde eine Absage, auch verspätet, so werden die bis dahin ggf. entstandenen Kosten (Studiomiete, Visa und Hairstylist ect) in Form einer Aufwandspauschale in Höhe von derzeit 80,00€ oder die tatsächlich nachweisbaren Kosten in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Fälle von höherer Gewalt (Unfall, schwere Krankheit ect.) die glaubhaft zu belegen sind.

4. Wird nach nicht zustande kommen durch Absage des vereinbarten Termins, kein Folgetermin nach dem ursprünglichen Termin vereinbart oder beabsichtigt, so ist der Modell-Release-Vertrag seitens des Kunden formlos und schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu Kündigen.

5. Ist trash-pixel.de nicht in der Lage eine vereinbarte Ausführung anzunehmen, ohne dies spätestens 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin telefonisch angekündigt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt die ggf. tatsächlich nachweisbaren Kosten in Rechnung zu stellen.

6. Das Modell-Release begründet kein Arbeitsverhältnis, das Modell ist insbesondere wenn es ein Honorar in Währung erhält, selbst verantwortlich mit den sich daraus ergebenden Pflichten.

 

III Veröffentlichung

1. Das Modell hat keinen Anspruch darauf, dass Arbeiten und Werke von trash-pixel.de auch veröffentlicht werden, es sei den die Umstände ergeben sich aus der Auftragserteilung.

2. trash-pixel.de kann/wird die Aufnahmen auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards und auf Medien von trash-pixel.de in einer Galerie- Album oder ähnlichen zum Zwecke der Eigenwerbung veröffentlichen. Diese einfache Form der Nutzung wird auch bis auf Widerruf auf das Modell übertragen. Das Modell hat trash-pixel.de mitzuteilen, auf welchen Medien es Aufnahmen veröffentlicht oder beabsichtigt zu veröffentlichen, ausgenommen in Medien, auf denen trash-pixel.de ebenfalls vertreten ist.

3. Möchte das Modell der Veröffentlichung nachträglich widersprechen (im Sinne des KUG), so ist dieses schriftlich mitzuteilen. Ein Widerruf der Veröffentlichung, begründet für trash-pixel.de eine Nachhonorierung in Höhe von derzeit 55,00€ je ausgehändigter Aufnahme, auch wenn es sich um Aufnahmen handelt, die noch nicht veröffentlicht wurden.

4. Widerruft das Modell die Veröffentlichung, so erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht vollständig. Es ist dann der Vertragspartei nicht mehr gestattet, die Aufnahmen gleich in welcher Form öffentlich zugänglich zu machen, dies gilt auch für passwortgeschützte Bereiche auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards auch wenn diese sich aus Mitgliedsbeträgen finanzieren und privaten Webseiten des Modells. Eine Nachhonorierung begründet keine weiteren Nutzungsrechte.

5. Erhält das Modell Aufnahmen aus einem Shooting das für den Auftraggeber in Währung honoriert wurde, so ist die Veröffentlichung und private Nutzung grundsätzlich nur mit vorheriger und schriftlicher Genehmigung gestattet.

 

IV Nutzung

1. Das Modell erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung, sofern nichts weiteres schriftlich vereinbart ist oder sich aus der Auftragserteilung ergibt.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Ist kein Honorar vereinbart wird ein Betrag von 70,00€ je Bild zu Grunde gelegt.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einfache Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen, oder vertraglich vereinbarten Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

4. Eine Nutzung wie unter III. Abs.2 dieser Shootingbedingungen beschrieben, stellt keine gewerbliche (= kommerzielle) Nutzung da, auch wenn Aufnahmen aus einem TFP-Release hervorgegangen sind. Eine gewerbliche Nutzung liegt erst dann vor, wenn explizit mit Aufnahmen des Kunden ein wirtschaftlicher Erlös durch Vergabe von Nutzunglizenzen oder direkter Verkauf erzielt wird.

5. Jede über Ziffer 3 u. 4. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von trash-pixel.de. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung und Weitergabe an Dritte des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient.

6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [www.trash-pixel.de] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.

7. Das Modell ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, bedürfen der Zustimmung von trash-pixel.de, sind Honorarpflichtig und müssen schriftlich mitgeteilt werden.

 

V Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Dritter Personen oder Objekte, sog. Beiwerke es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

VI Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Als Honorar ist zugelassen Währung (in €) oder die Aushändigung der Aufnahmen auf Datenträger. Alle Ansprüche für den Auftraggeber sind damit abgegolten.

2. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

3. Nebenkosten wie Fahrkostenzuschuss, Studiokostenbeteiligung, Spesen ect. stellen keine Honorarzahlung dar und werden als solche separat ausgewiesen.

4. Liegen Gründe oder Situationen vor, die ein Abbruch des Shootings begründen, so ist Trash-Pixel.de berechtigt das vereinbarte Honorar zu kürzen oder zu streichen. Gründe können sein: ungeeignete Outfits, mangelnder Einsatzwille, störende Begleitpersonen und optische Einschränkungen die in der Verantwortung des Modells liegen wie Bikinistreifen, extreme Hautunreinheiten und Hautreizungen.

 

VII Vertragsstrafen u. Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von trash-pixel.de) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, auch in veränderter Form ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mind. jedoch 250,00€ vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % - im Falle nicht vorhandener Vereinbarung – jedoch mind. 120,00€ je Bild und Vorfall des Nutzungshonorars zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für Aufnahmen, die aus einem TFP- Release hervorgegangen sind.

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% - im Falle nicht vorhandener Vereinbarung jedoch mind. 60,00€ - des Nutzungshonorars zu zahlen.

4. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

VIII Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen in das Ausland.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Shootingbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Shootingbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

 
www.trash-pixel.de Fotodesign
76327 Pfinztal
(©)by trash-pixel.de Alle Rechte vorbehalten